- Respekt und Hilfsbereitschaft
Zwischen Probeleitern und Spielern einerseits und unter sämtlichen Mitgliedern andererseits besteht ein
vertrauensvolles Klima, welches von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Wer Respekt verlangt, muss ihn
auch gegenüber anderen zum Ausdruck bringen. Wir sind hilfsbereit und greifen mit an, auch wenn mir mal
nicht direkt gefragt werden. Private Angelegenheiten und Streitigkeiten nicht über das Wohl des Vereins
stellen, das Vereinswohl sollte immer im Vordergrund stehen.
2. Pünktlichkeit
Das heißt: Rechtzeitige Anwesenheit vor Proben- und Auftrittsbeginn. Der Aktive soll eine Viertelstunde vor
Probebeginn da sein. Bei Auftritten werden die Treffpunktzeiten vom Verein vorgegeben. Bei etwaiger
Verhinderung ist dies rechtzeitig zu entschuldigen.
3. Bereitschaft und Wollen
Die konzentrierte Teilnahme des Musikers bei den Proben sowie beim Auftritt ist unbedingt erforderlich.
Den Anordnungen des Zugführers/Probeleiters ist Folge zu leisten. Die vorgegebenen Übungen sind mit
größtem Einsatz und entsprechend der Fähigkeiten ordnungsgemäß durchzuführen. Störungen sind nicht
erlaubt und werden beanstandet. Der Musiker muss auch außerhalb der Proben mit dem Instrument üben.
4. Mitarbeit und Verantwortung
Die Musiker müssen sich vor Probebeginn beim Aufbau und nach dem Probeende an deren Abbau (wenn
notwendig) beteiligen. Mit den vom Verein gestellten Instrumenten, Fahnen oder Hellebarden ist sorgsam
umzugehen. Sie sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Der Benutzer ist dafür verantwortlich und sie
sind zu jeder Zeit in einem guten, sauberen und funktionierenden Zustand zu halten. Verlorene
Vereinssachen sind vom Spieler zu ersetzen.
Beschädigungen müssen sofort dem Zeugwart mitgeteilt werden.
5. Auftreten in der Öffentlichkeit
Aktive haben sich IMMER ordentlich und gesetzeskonform zu verhalten. Die gute Repräsentation des
Vereins steht hierbei an oberster Stelle. Ein übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht gewünscht. Während eines
Umzuges sind die Reihen und die Marschordnung stets einzuhalten. Die Uniform ist immer ordnungsgemäß
zu tragen. Auch hier gilt: Beschädigungen müssen sofort dem Zeugwart mitgeteilt werden.
6. Rauchen im Proberaum
Das Rauchen im Proberaum ist verboten.