1.  Respekt und Hilfsbereitschaft

Zwischen Probeleitern und Spielern einerseits und unter sämtlichen Mitgliedern andererseits besteht ein

vertrauensvolles Klima, welches von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Wer Respekt verlangt, muss ihn

auch gegenüber anderen zum Ausdruck bringen. Wir sind hilfsbereit und greifen mit an, auch wenn mir mal

nicht direkt gefragt werden. Private Angelegenheiten und Streitigkeiten nicht über das Wohl des Vereins

stellen, das Vereinswohl sollte immer im Vordergrund stehen.

 

2. Pünktlichkeit

Das heißt: Rechtzeitige Anwesenheit vor Proben- und Auftrittsbeginn. Der Aktive soll eine Viertelstunde vor

Probebeginn da sein. Bei Auftritten werden die Treffpunktzeiten vom Verein vorgegeben. Bei etwaiger

Verhinderung ist dies rechtzeitig zu entschuldigen.

 

3. Bereitschaft und Wollen

Die konzentrierte Teilnahme des Musikers bei den Proben sowie beim Auftritt ist unbedingt erforderlich.

Den Anordnungen des Zugführers/Probeleiters ist Folge zu leisten. Die vorgegebenen Übungen sind mit

größtem Einsatz und entsprechend der Fähigkeiten ordnungsgemäß durchzuführen. Störungen sind nicht

erlaubt und werden beanstandet. Der Musiker muss auch außerhalb der Proben mit dem Instrument üben.

 

4. Mitarbeit und Verantwortung

Die Musiker müssen sich vor Probebeginn beim Aufbau und nach dem Probeende an deren Abbau (wenn

notwendig) beteiligen. Mit den vom Verein gestellten Instrumenten, Fahnen oder Hellebarden ist sorgsam

umzugehen. Sie sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Der Benutzer ist dafür verantwortlich und sie

sind zu jeder Zeit in einem guten, sauberen und funktionierenden Zustand zu halten. Verlorene

Vereinssachen sind vom Spieler zu ersetzen.

Beschädigungen müssen sofort dem Zeugwart mitgeteilt werden.

 

5. Auftreten in der Öffentlichkeit

Aktive haben sich IMMER ordentlich und gesetzeskonform zu verhalten. Die gute Repräsentation des

Vereins steht hierbei an oberster Stelle. Ein übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht gewünscht. Während eines

Umzuges sind die Reihen und die Marschordnung stets einzuhalten. Die Uniform ist immer ordnungsgemäß

zu tragen. Auch hier gilt: Beschädigungen müssen sofort dem Zeugwart mitgeteilt werden.

 

6. Rauchen im Proberaum

Das Rauchen im Proberaum ist verboten.